Niederspannungs-Installationsverordnung
Sonderregelung Art. 15, Abs. 4 Die revidierte NIV ist in Kraft
Die revidierte Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Für das Servicepersonal der HLKS-Branche bringt diese Revision gewisse Erleichterungen mit sich. Die wichtigste Änderung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Anschlussbewilligung wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten mindestens eine Person beschäftigt, welche die vom Inspektorat ESTI durchgeführte Art .15-Prüfung bestanden hat. Betriebsangehörige, die nicht in der Bewilligung aufgeführt sind, dürfen Service- und Reparaturarbeiten an funktionsrelevanten, hinter einem Anlageschalter direkt an eine Steuerung angeschlossenen Komponenten von HLKS-Anlagen ausführen, wenn sie einen vom Inspektorat anerkannten Kurs für solche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen im Umfang von mindestens 40 Lektionen Elektrosicherheit absolviert haben.Diese Sonderregelung Art. 15, Abs .4 ist an strenge Bedingungen geknüpft. Absolventen dieser 40 Lektionen Ausbildung dürfen Service- und Reparaturarbeiten an Endstromkreisen ausführen, sofern eine Überstrom-Schutzeinrichtung von maximal 13 A Bemessungsauslösestrom vorgeschaltet ist. Für Wärmepumpen und Kältefachleute ist dies eine starke Einschränkung. Empfehlung für Wärmepumpen und Kältefachbetriebe wird empfohlen, nicht nur die Ausbildung für «eingeschränkte Servicearbeiten» zu besuchen, sondern beim ESTI die reguläre Art. 15 -Prüfung zu absolvieren.
Merkblatt 7-22 suisse NIV
ESTI-Weisung Nr. 330_Voraussetzungen für die Service- und Reparaturarbeiten
ESTI-Weisung Nr. 407_Tätigkeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen
ESTI-Informationen zu Art. 15 Tätigkeitsbereiche und Kontrolle
FAQ zu NIV Art. 15