Zusatzfinanzierung AHV - Erhöhung der MWST

Am 25. September 2022 stimmte das Schweizer Stimmvolk über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Die Vorlage wurde angenommen, so dass die Steuersätze erhöht werden müssen.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Steuersätze:

.......................................................................bisher----NEU
Normalsatz....................................................7.7%-----8.1%
Reduzierter Steuersatz..................................2.5%-----2.6%
Sondersatz für Beherbergungsleistungen....3.7%-----3.8%

Information MWST Satzerhöhung
 

Veröffentlicht am: 04.07.2023 | um 11:31:45