Übergangsbestimmung LRV Zweistoffbrenner

Befristete Übergangsbestimmung

Für Feuerungsanlagen, die für den Betrieb mit Gas und Heizöl ausgerüstet sind und die aufgrund einer Empfehlung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation oder auf Anordnung des Bundesrats mit Heizöl «Extra leicht» betrieben werden, gelten folgende Emissionsgrenzwerte:

LINK zu Fedlex - Die Publikationsplattform des Bundesrechts:
Überegangsbestimmung zur Änderung vom 16.9.2022


Veröffentlicht am: 13.10.2022 | um 10:55:22